AGB

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Hundepension Kuhlmann sowie der Hundeschule Kuhlmann

§ 1 Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die zeitweise Betreuung von Hunden sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen der Hundepension Kuhlmann im Rahmen der zeitweisen Betreuung des Hundes.

§ 2 Begriffsbestimmungen
(1) Hundepension bedeutet einen mehrtägigen Aufenthalt des Hundes, wobei der Hund über Nacht in der Betreuung der Hundepension Kuhlmann verbleibt.
(2) Hundetagesbetreuung bedeutet, dass der Hund am selben Tag während der Öffnungszeiten gebracht und abgeholt wird und nicht über Nacht in der Betreuung der Hundepension Kuhlmann verbleibt.

§ 3 Beratungsgespräch/Buchung
(1) Der Hundehalter wird über die Unterbringung und Haltung in der Hundepension durch das Beratungsgespräch der Hundepension Kuhlmann eingehend informiert. Details, Zeiten, Konditionen und Kosten ggf. mit Zusatzkosten werden im Betreuungsvertrag festgelegt.
(2) Der Besuch der Hundepension ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
(3) Jegliche Besonderheiten, wie Verpflegung, medizinische Versorgung sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben. Der Hundehalter trägt dafür Sorge, dass alle Arbeitsmittel wie Medikamente, Pflegeutensilien, Halsband, Futter etc. rechtzeitig mit der Abgabe des zu betreuenden Hundes zur Verfügung gestellt werden. Reicht das Futter nicht, wird je nach Futtermenge und Art ein Aufschlag berechnet. Bei einer stundenweisen Betreuung bzw. Tagesbetreuung ist keine Fütterung vorgesehen, wenn sie gewünscht ist, muss dies bei Vertragsabschluss angegeben werden.
(4) Physische und psychische Besonderheiten oder Störungen des zu betreuenden Hundes sowie den Verdacht darauf, insbesondere aggressive oder ängstliche Verhaltensauffälligkeiten sind der Hundepension bei der Buchung mitzuteilen.
(5) Die Hundepension Kuhlmann kann leider nicht auf ein spezielles Training wie Leinenführigkeit eingehen. Mit eventuell entstehenden Trainingsrückschritten durch den Aufenthalt in der Hundepension Kuhlmann erklärt sich der Hundehalter einverstanden.
(6) Der Halter bestätigt, dass alle Informationen bezüglich des Hundes vollständig und wahrheitsgetreu sind.

§ 4 Vertragspartner/-abschluss
(1) Vertragspartner sind die Hundepension Kuhlmann, Inh. Alexandra Kuhlmann, und der Eigentümer/Halter des Hundes (im Folgenden „Kunde“ genannt). Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Hundepension Kuhlmann gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hundebetreuungsvertrag.
(2) Die Anmeldung des Hundes kann persönlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
(3) Die Hundepension Kuhlmann bestätigt dem Kunden die Anmeldung schriftlich, telefonisch oder persönlich und teilt die anfallenden Kosten für die vom Kunden bei Anmeldung gewünschten Leistungen mit.
(4) Der Vertrag zwischen dem Hundehalter/Kunden des in die Hundepension Kuhlmann gegebenen Hundes kommt erst zustande, wenn die Hundeschule Kuhlmann dem Kunden die Anmeldung bestätigt, die Kosten der gebuchten Leistungen mitteilt, und der Kunde diese mitgeteilten Kosten innerhalb einer Frist von einer Woche nach Bestätigung der Anmeldung und Mitteilung der Kosten vollständig zahlt.
(5) Erfolgt innerhalb dieser Frist keine vollständige Zahlung durch den Kunden, kommt ein Vertrag nicht zustande und die Reservierung entfällt.
(6) Erfolgt die Zahlung verspätet, stellt dies ein neues Angebot durch den Kunden dar. Ein Vertrag kommt bei einer verspäteten Zahlung nur zustande, wenn die Hundepension Kuhlmann dem Kunden gegenüber bestätigt, den Hund in die gewünschte Betreuung aufzunehmen. Kann eine Betreuung im gewünschten Zeitraum nicht erfolgen, ist die Hundepension Kuhlmann verpflichtet, dies dem Kunden innerhalb von 5 Tagen mitzuteilen und das Vertragsangebot abzulehnen. In diesem Fall ist die geleistete Zahlung von der Hundepension Kuhlmann an den Kunden zu erstatten.
(7) Hunde, die noch nicht in der Hundepension Kuhlmann zur Betreuung waren, können vor einem mehrtägigen Aufenthalt für einen Probetag in der Hundepension Kuhlmann angemeldet werden, an dem entschieden wird, ob der Hund für einen längeren Aufenthalt physisch und psychisch in der Lage ist.
(8) Die Anmeldung zur Tagesbetreuung muss spätestens einen Tag vor Abgabe des Hundes erfolgen. Ein Vertrag kommt bereits mit der Bestätigung der Hundepension Kuhlmann, den Hund am gewünschten Tage in die Tagesbetreuung aufzunehmen, zustande. Die gewünschten Leistungen sind vom Kunden bei Abgabe des Hundes im Voraus in bar zu bezahlen. Erfolgt keine Zahlung ist die Hundepension Kuhlmann berechtigt, die Aufnahme des Hundes zu verweigern.

§ 5 Leistungen
(1) Die Hundepension Kuhlmann ist verpflichtet, den vom Kunden gebuchten Platz bereitzuhalten, den Hund bei Abgabe in die Obhut zu nehmen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Betreuung des Hundes und die vom Kunden für den Hund in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Hundepension Kuhlmann zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Hundepension Kuhlmann an Dritte.
(3) Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von der Hundepension Kuhlmann allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.
(4) Die Preise können von der Hundepension Kuhlmann ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der zu betreuenden Hunde, der Leistungen der Hundepension Kuhlmann oder der Betreuungsdauer des Hundes wünscht und die Hundepension Kuhlmann dem zustimmt.

§ 6 Freier Auslauf
Während der vereinbarten Hundepensionsdauer gewährleistet die Hundepension Kuhlmann dem in die Hundepension gegebenen Hund ausreichend betreuten Freilauf auf dem umzäunten Gelände zu verschaffen. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass sein Hund dort ohne Leine geführt wird und übernimmt die Haftung für alle damit in Verbindung stehenden Risiken. Mit der Angabe sozialverträglich, willigt der Hundehalter ein, dass sein Hund mit anderen Hunden freien Auslauf auf dem Gelände bekommt.

§ 7 Impfungen, Krankheiten und Tod
(1) Der Hundehalter versichert bei Abgabe seines Hundes in die Hundepension Kuhlmann, dass dieser über einen gültigen, seinem Alter entsprechenden, aktuellen Impfschutz verfügt. Hierzu gehören Impfungen gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Tollwut, die weniger als ein Jahr und mindestens 4 Wochen alt sind. Impfungen gegen Zwingerhusten sind erwünscht. Der gültige, deutsche Heimtierausweis mit den eingetragenen notwendigen Vorsorgeimpfungen ist bei Abgabe des zu betreuenden Hundes vorzulegen und wird in der Hundepension Kuhlmann hinterlegt.
(2) Besitzt der in die Hundepension gegebene Hund nicht die aufgeführten Impfungen, ist die Hundepension Kuhlmann berechtigt, von dem Hundepensionsvertrag zurückzutreten oder die Impfungen zuzüglich einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 € auf Kosten des Hundehalters nachzuholen. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Impfungen, gehen zu Lasten des Hundehalters. Die Hundepension Kuhlmann übernimmt hierfür keine Gewähr und schließt jeden Schadensersatz hierzu aus.
(3) Der Hundehalter versichert bei Abgabe seines Hundes in die Hundepension Kuhlmann außerdem, dass dieser gesund und frei von Parasiten und ansteckenden Krankheiten für andere Personen oder Tiere ist und innerhalb der letzten 4 Wochen eine Spot On Zecken-/ Flohprophylaxe erhalten hat, sowie in den letzten 3 Monaten gegen Bandwürmer und Rundwürmer entwurmt wurde. Dies ist durch eine Bestätigung eines Tierarztes zu belegen. Ansonsten behält es sich die Hundepension Kuhlmann vor, den Hund kostenpflichtig zuzüglich einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 € mit den entsprechenden Mitteln zu behandeln. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Prophylaxen, gehen zu Lasten des Hundehalters. Die Hundepension Kuhlmann übernimmt hierfür keine Gewähr und schließt jeden Schadensersatz hierzu aus.
(4) Der Verdacht auf eine Erkrankung oder das Wissen über eine chronische Erkrankung bzw. Behinderung des zu betreuenden Hundes und evtl. bestehende Therapien sind ausdrücklich vom Hundehalter bei der Buchung bekannt zu geben. Die Hundepension Kuhlmann übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen. Bringt der Hund eine ansteckende Krankheit oder einen Parasitenbefall mit, trägt der Eigentümer dieses Hundes die dadurch entstandenen Kosten, wie Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde und Personen oder anderer Tiere. Trotz aller Prophylaxe kann es in Ausnahmefällen zu einer Ansteckung mit Parasiten kommen. Für diesen Fall kann von der Hundepension Kuhlmann keine Haftung übernommen werden.
(5) Die Hundepension Kuhlmann übernimmt keine Garantie für die Gesundheit des zu betreuenden Hundes. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte bei Erkrankung oder deren Abklärung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung seines Hundes erfolgen sollen. Die Hundepension Kuhlmann ist berechtigt einen Tierarzt oder Dritten eigener Wahl mit der Behandlung zu beauftragen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Hundehalter übernommen.
(6) Verstirbt ein Hund durch Krankheit oder Unfall etc. kann mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kein Schadensersatz verlangt werden. In anderen Fällen wird der Schadensersatz auf 1.000.000 € beschränkt. Auf Wunsch, wird die Hundepension Kuhlmann einen Tierarzt nach Wahl des Hundehalters beauftragen, um die Todesursache festzustellen. Die entstehenden Kosten dafür gehen im vollen Umfang zu Lasten des Hundehalters.

§ 8 Läufige Hündin
Läufige Hündinnen werden nicht aufgenommen. Die Hundepension Kuhlmann kann den bestehenden Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen und die Aufnahme der Hündin verweigern. Der Hundehalter ist verpflichtet, die Hündin umgehend abzuholen bzw. abholen zu lassen, sollte diese während des Aufenthaltes läufig werden. Die Hündin wird umgehend nach Feststellung der Läufigkeit von der Gruppe getrennt, eine Zusatzleistung von 15 € pro Tag wird erhoben. Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin in die Hundepension geben bzw. eine Hündin, die während des Aufenthaltes läufig wird, und dieses der Hundepension Kuhlmann verschweigen, wird für die dann auftretenden Folgen (Deckung der Hündin während der Hundepensionszeit) keine Haftung übernommen. Die hierbei entstehenden Kosten gehen alleine zu Lasten des Hundehalters.

§ 9 Haftung
(1) Der Hundehalter versichert, dass der in Betreuung gegebene Hund sein Eigentum ist und eine rechtsgültige Haftpflichtversicherung besteht. Eine aktuelle Bestätigung der Versicherung ist bei der Abgabe zu hinterlegen.
(2) Der Aufnahme des Hundes in die Betreuung der Hundepension Kuhlmann erfolgt auf eigene Gefahr des Hundehalters. Der Hundehalter haftet für die durch den zu betreuenden Hund verursachte Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.
(3) Im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
Im Fall einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur, sofern es sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht handelt. In diesem Fall ist die Haftung des Auftragnehmers auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf.
Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
(4) Für eigene mitgebrachte Gegenstände des Hundehalters wie Körbe, Decken, Boxen, Spielzeug, Leinen, u. ä. übernimmt die Hundepension Kuhlmann keine Haftung.

§ 10 Vorzeitige Abholung
Der Hundehalter ist verpflichtet, eine Kontaktperson zu nennen, die die Hundepension Kuhlmann jeder Zeit nachrichtlich erreichen kann. Der Hundehalter bzw. die Kontaktperson wird durch die Hundepension Kuhlmann unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Sie wird des Weiteren benachrichtigt, wenn der zu betreuende Hund in der Hundepension Kuhlmann Aggressionsverhalten bzw. Angstverhalten zeigt, das eine gefahrenlose Führung unmöglich macht. Der Hundehalter hat in diesen Fällen Sorge zu tragen, dass der Hund durch ihn oder durch die Kontaktperson gegebenenfalls abgeholt wird.

§ 11 Nichtabholung/Tierheim
Der Hundehalter verpflichtet sich, den in die Hundepension gegebenen Hund umgehend nach Ablauf der vereinbarten Hundepensionsdauer abzuholen. Bei Nichtabholung wird der Hund nach 10 Tagen in ein Tierheim das die Hundepension aussucht abgegeben. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten werden dem Hundehalter in Rechnung gestellt. Bis dahin verlängert sich der Vertrag am vereinbarten Abholtag automatisch, um 10 Tage. Für jeden zusätzlichen Tag ist der jeweilige Tagessatz zu entrichten. Die Hundepension Kuhlmann behält es sich vor den Hund gegebenenfalls anderweitig unterzubringen, wenn die Hundepension nach der vereinbarten Betreuungszeit ausgelastet ist.

§ 12 Bring- und Abholzeiten
Es gibt keine festen Bring- und Abholzeiten. Die Hunde können nur nach Absprache und Terminvereinbarung abgeholt werden.

§ 13 Preise
(1) Der Hundehalter verpflichtet sich, den im Betreuungsvertrag festgelegten Preis in Euro zu bezahlen.
(2) Der Hundepensions-/Tagesbetreuungspreis wird im Voraus und in bar oder per Überweisung innerhalb der vereinbarten Frist entrichtet.
(3) Zusätzlich entstandene Leistungen wie Notpension, Verlängerung der Betreuungszeit, Tierarztbesuche sind bei Abholung in bar zu bezahlen. Bei nicht Nachkommen der Zahlungspflicht behält sich die Hundepension Kuhlmann das Recht vor, den Hund solange einzubehalten, bis der Hundehalter den festgelegten Preis ausgleicht. Die dadurch entstehenden Mehrkosten trägt der Hundehalter.

§ 14 Leistungsstornierung/Leistungsreduzierung
(1) Anmeldungen des Vertragspartners sind für beide Vertragspartner verbindlich. Bei einer Stornierung bzw. Reduzierung durch den Kunden hat dieser folgenden Schadensersatz pro Hund und Aufenthalt zu leisten:
bei Hundepension (=mehrtägiger Betreuung/Übernachtung):
a) kein Schadensersatz, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung mehr als 4 Wochen vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht
b) Schadensersatz i.H.v. 25% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung zwischen 2 und 4 Wochen vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht
c) Schadensersatz i.H.v. 50% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung zwischen 7 Tagen und 2 Wochen vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht
d) Schadensersatz i.H.v. 100% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung weniger als 7 Tage vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht oder wenn der Hund zum vereinbarten Abgabetermin ohne Mitteilung des Kunden nicht in die Betreuung gegeben wird.
bei Hundetagesbetreuung/auch Stundenweise
a) kein Schadensersatz, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung mehr als 24 Stunden vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht.
b) Schadensersatz i.H.v. 100 % des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht.
(2) Der Kunde ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass der Schaden nicht gegeben oder geringer ist. Sofern die Hundepension die stornierte Leistung im vereinbarten Zeitraum anderweitig gegenüber Dritten erbringen kann, reduziert sich der Schadensersatz des Kunden um den Betrag, den diese Dritten für die stornierte Leistung zahlen, maximal jedoch bis zum Entfallen des gesamten Schadensersatzes.

§ 15 Privat- und Betriebsgelände
Der Kunde verpflichtet sich, das Privat- und Betriebsgelände nur im Empfangsbereich zu betreten. Alle Hunde sind bei Betreten des Geländes der Hundeschule und Hundepension Kuhlmann grundsätzlich anzuleinen. Ein Zutritt zum weiteren Privat- und Betriebsgelände einschließlich der Freiflächen ist ohne Einverständnis oder Aufforderung nicht erlaubt und erfolgt auf eigene Gefahr. Die Benutzung der PKW-Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr.

§ 16 Kundendaten
Der Kunde erklärt sich bereit, dass die erhobenen Personendaten und sachbezogenen Daten in die Kundenkartei aufgenommen werden. Diese Daten werden ausschließlich für die professionelle Tierbetreuung genutzt und nicht an Dritte weiter gegeben. Die Hundepension Kuhlmann behält sich vor, während der Betreuung Fotos oder Videos aufzunehmen. Der Hundehalter des zu betreuenden Hundes erklärt sich mit der Veröffentlichung dieser Materialien durch die Hundepension auf der Homepage und anderen Medien einverstanden.

§ 17 Ablehnungsrecht
Die Hundepension Kuhlmann hat die Entscheidungsbefugnis, Anfragen und Aufträge jeglicher Art ohne Benennung von Gründen abzulehnen.

§ 18 Schlussbestimmungen
Bei Unwirksamkeit einzelner Regelungen bleibt die Wirksamkeit des übrigen Vertrages unberührt.
Die Unwirksamkeit von Teilen dieser Geschäftsbedingungen oder etwaige Lücken berühren nicht die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle von Lücken gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieser Geschäftsbedingungen vernünftigerweise vereinbart worden wäre. Es kommt deutsches Recht zur Anwendung. Gerichtsstand ist Greiz (Thüringen).

Die vorliegenden AGB gelten für die Vertragsbeziehung zwischen der Hundeschule Hundeschule Kuhlmann), Inh. Alexandra Kuhlmann (im Folgenden: Hundeschule) und Verbrauchern, die bei der Hundeschule Kuhlmann Unterricht wahrnehmen (im Folgenden: Kunde).

§ 1 Vertragsinhalt
Bei dem zwischen der Hundeschule und dem Kunden geschlossenen Vertrag (= Anmeldeformular) handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag mit dem Ziel, dem Kunden bestimmte Inhalte zu vermitteln. Der Kunde erhält von der Hundeschule lediglich Handlungsvorschläge. Die Hundeschule schuldet keinen Erfolg oder das Erreichen bestimmter Ziele, sofern diese nicht ausdrücklich zugesichert sind.

§ 2 Vertrag/Anmeldung
Die Anmeldung für Kurse, Seminare und Aktivitäten kann persönlich, per Post oder E-Mail erfolgen.
Mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular bestätigt der Kunde die verbindliche Anmeldung.
Mit der Anmeldung werden unsere AGB und Datenschutzhinweise anerkannt.

§ 3 Zahlungsmodalitäten
(1) Leistungen der Hundeschule Kuhlmann werden nach Aufwand vergütet. Die Vergütung ist in der Leistungsbeschreibung festgelegt. Die Vergütung ist im Voraus ohne Abzug zu leisten. Sie haben die Auswahl der folgenden Möglichkeiten zur Zahlung: Überweisung oder Barzahlung. Dabei gilt Nachfolgendes:
Sie erhalten in der Regel nach Anmeldung die Rechnung. Der Teilnahmepreis wird in voller Höhe mit Erhalt der Rechnung zum auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsziel fällig. Die Teilnahme an dem Kurs ist nur nach Zahlungseingang per Überweisung oder durch Barzahlung in unseren Geschäftsräumen innerhalb des Zahlungsziels möglich.
(2) Einzelstunden/Problemberatungen: Das Honorar für eine Einzelstunde oder Problemberatung ist sofort vor Ort in bar zu bezahlen.

§ 4 Absagen/Rücktritt
(1) Einzelstunden/Problemberatungen: Kann ein vereinbarter Termin nicht wahrgenommen werden, ist die Hundeschule mindestens 24 Stunden vorher darüber per Telefon (persönlich) oder in Textform zu informieren. Geschieht dies nicht und hat der Kunde die Nichteinhaltung des vereinbarten Termins zu vertreten, ist die vollständige vereinbarte Vergütung von ihm zu entrichten.
(2) Der Rücktritt von Kursen, Aktivitäten und Veranstaltungen hat persönlich oder schriftlich zu erfolgen. Das Fernbleiben von der Leistung gilt nicht als Rücktritt.
Bei einem Rücktritt vor Veranstaltungs- und Leistungsbeginn kann die Hundeschule Kuhlmann ohne weiteren Nachweis folgende Stornierungskosten verlangen:
• Bis 4 Wochen vor Beginn der Leistung/Veranstaltung 25% der Teilnahmegebühr
• Bis 2 Wochen vor Beginn der Leistung/Veranstaltung 50% der Teilnahmegebühr
• Ab 2 Wochen vor Beginn bzw. Abbruch der Leistung/Veranstaltung 100% der Teilnahmegebühr.

§ 5 Haftung
Im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
Im Fall einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur, sofern es sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht handelt. In diesem Fall ist die Haftung des Auftragnehmers auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf.
Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
Die Hundeschule haftet nicht für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, welche durch Kunden oder deren Hunde verursacht werden.
Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung für seinen Hund, auch wenn er auf Veranlassung des Trainers der Hundeschule handelt und sich auf dem Trainingsgelände oder auf öffentlichem Gelände befindet. Für den Hund besteht eine gültige Haftpflichtversicherung.
Begleitpersonen der Kunden sind durch den Kunden über den bestehenden Haftungsausschluss hinzuweisen.
Jede Teilnahme an unterschiedlichen Aktivitäten der Hundeschule erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Eltern haften für ihre Kinder.

§ 6 Schutzimpfungen und Krankheiten
Der Kunde erklärt, dass sein Hund gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist und über einen aktuellen Impfschutz gegen Tollwut, Staupe, Parvovirose, Hepatitis und Leptospirose verfügt. Die Vorlage des Impfpasses wird zum Nachweis benötigt.
Für die Welpengruppe ist ein altersangemessener Impfschutz nachzuweisen, eine Teilnahme ist bereits vor Abschluss der Grundimmunisierung möglich.

§ 7 Teilnahmeausschluss
Kranke Hunde (Symptome wie zum Beispiel Durchfall, Erbrechen, Husten, sowie Augen- oder Ohrenentzündung) und läufige Hündinnen sind – außer nach Absprache – von der Teilnahme an den Gruppenstunden ausgeschlossen und dürfen das Trainingsgelände nicht betreten.
Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet, der Hundeschule über Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit seines Hundes vor Aufnahme der ersten Unterrichtsstunde zu informieren.

§ 8 Urheberrecht
Das Urheberecht der an den in Aktivitäten, Schulungen, Gruppen- oder Einzelunterricht ausgehändigten Unterlagen liegt ausschließlich bei der Hundeschule. Eine Weitergabe an Dritte, Veröffentlichungen oder jede Art der öffentlichen Verwendung obliegen der vorherigen Zustimmung der Inhaber der Hundeschule.

§ 9 Datenschutz
(1) Der Kunde ist damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit den Geschäftsbeziehungen erhaltenen personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung, etc.) im Sinne des Datenschutzgesetzes von der Hundeschule erhoben, verarbeitet, übermittelt und gespeichert werden, soweit dies im Rahmen der Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertrages erforderlich ist.
(2) Die personenbezogenen Daten des Kunden, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten), werden ausschließlich zur Abwicklung des mit der Hundeschule abgeschlossenen Vertrages verwendet. Eine darüber hinausgehende Nutzung der Bestandsdaten, etwa für Zwecke der Werbung oder Marktforschung erfolgt ausdrücklich nicht, es sei denn der Kunde hat dies ausdrücklich gewünscht oder darin eingewilligt.
(3) Die personenbezogenen Daten, welche erforderlich sind, um die Dienstleistungen der Hundeschule mit dem Kunden zu ermöglichen und abzurechnen (Nutzungsdaten), werden ebenfalls ausschließlich zur Abwicklung des mit der Hundeschule abgeschlossenen Vertrages verwendet. Solche Nutzungsdaten sind insbesondere die Merkmale zur Identifikation, Angaben über die gebuchten Leistungen oder ersichtliche Interessen durch die Begründung des Vertragsverhältnisses. Eine darüber hinausgehende Nutzung der Nutzungsdaten etwa für Zwecke der Werbung oder der Marktforschung erfolgt ausdrücklich nicht, es sei denn der Kunde hat dies ausdrücklich gewünscht oder darin eingewilligt.
(4) Nach vollständiger Abwicklung des Vertrages, vollständiger Zahlung und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen werden die Daten des Kunden gelöscht.

§ 10 Nebenbestimmungen
Bei Unwirksamkeit einzelner Regelungen bleibt die Wirksamkeit des übrigen Vertrages unberührt.
Die Unwirksamkeit von Teilen dieser Geschäftsbedingungen oder etwaige Lücken berühren nicht die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle von Lücken gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieser Geschäftsbedingungen vernünftigerweise vereinbart worden wäre. Es kommt deutsches Recht zur Anwendung. Gerichtsstand ist Greiz (Thüringen).